Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Ver­kaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Bestel­ler, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

 

  • 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterla­gen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urhe­berrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das An­gebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

  • 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk aus­schließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu er­folgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.

 

  • 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  • 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Un­tergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

  • 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zu­rückzunehmen,

wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der

Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter (Gerichtsvollzieher etc.) auf die Vorbehaltsware, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsver­kehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbe­haltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahm­ten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröff­nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

  • 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wo­chen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt § 377 HGB.

(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Im kaufmännischen Verkehr gilt eine Gewährleistung von 1 Jahr als vereinbart.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt da­von unberührt.

 

  • 9 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

 

  • 10 Gerichtsstand

im kaufmännischen Verkehr gilt der Gerichtsstand Passau als vereinbart

 

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.